Liebe Mitglieder

 

Nach Zeiten völligen Stillstandes sind nun auf Basis der von der Niedersächsischen Landesregierung laufend fortgeschriebenen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sportliche Aktivitäten wieder eingeschränkt  möglich. 

Bei aller Ungeduld, wieder unserem Sport nachgehen zu können, bleibt jedoch der Schutz der Gesundheit wichtige Richtschnur unseres Handelns. Dabei geht es nicht nur darum, dass wir uns selbst vor der Ansteckung durch andere schützen, sondern andere auch vor der Ansteckung durch uns. Daher gibt es Regeln und Empfehlungen für alle Aktivitäten die unter dem Namen des TVB stattfinden. Die Einhaltung dieser Regeln müssen wir überwachen, aber zuletzt ist und bleibt  jeder für sich selbst und für die Menschen in seiner Umgebung verantwortlich.

 

Diese Regeln setzen einen Rahmen in dem wir uns bewegen können.

(I)   Vorschriften aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus der niedersächsischen Landesregierung.

 

Diese Vorschriften haben Gesetzescharakter, ihre Einhaltung wird durch die Behörden überprüft und Verstöße werden mit entsprechenden Strafen geahndet. Hier ist, was den TVB betrifft, im Wesentlichen geregelt, dass Sport nur im Freiluftbereich stattfinden darf, dass bei der Ausübung ein vergrößerter Abstand von 2 m eingehalten werden muss, dass Umkleiden und Duschen gesperrt sind und die Nutzung der Vereinsheim eingeschränkt ist.


(II)     Rahmenbedingungen des LK Schaumburg für die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten.

Der Landkreis hat in den kreiseigenen Sportstätten das Hausrecht. Daher kann er Vorschriften für deren Nutzung erlassen. Für uns bedeutet das über die o.g. Vorschriften hinaus, dass wir keinen eigenständigen Zutritt zu den Hallen und damit zu den dortigen Sanitärräumen haben. Die Entnahme von TVB-eigenen Geräten läuft über Christophe Wolff. Bei Verstößen müssen wir mit Ausschluss bei der Nutzung der kreiseigenen Sportstätten rechnen.


 (III)        Leitlinien der Sportverbände für den Sportbetrieb während der Corona-Krise

 

Die übergreifenden Verbände wie der DOSB und die einzelnen Spartenverbände haben Empfehlungen für den Sportbetrieb formuliert. Diese Empfehlungen folgen der Verordnungslage und formulieren diese bezogen auf den Sportbetrieb aus. Dabei beziehen sich die Empfehlungen der Verbände auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Sportarten. Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich, es sei denn, wir übernehmen sie in die TVB-eigenen Regelwerke des Gesamtvereins und der Sparten.


(IV)        Zusammenfassung der Regeln für den TVB

 In diesem Dokument sind die externen und internen Regeln zusammengefasst.


(V)        Gesundheits- und Verhaltensregeln

Die Gesundheits- und Verhaltensregeln des TVB stellen das absolute Minimum für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in den Sparten dar. Sie greifen die Vorschriften der Verordnung der nds. Landesregierung auf, die Rahmenbedingungen des Landkreises und sind ergänzt um einige TVB-spezifische Regeln. Diese Regeln können durch die Sparten ergänzt werden. Verstöße gegen diese Regeln können den Ausschluss vom Sportbetrieb des TV Bergkrug nach sich ziehen. Jeder Teilnehmer am Trainingsbetrieb hat die Kenntnisnahme dieser Regeln schriftlich zu bestätigen.